Alterswohnung-Stiftung der Sparkasse Hannover

Die Alterswohnung-Stiftung der Sparkasse Hannover im Trautenauer Hof in Kirchrode wurde am 10.11.1964 von der damaligen Stadtsparkasse Hannover anlässlich ihres 140-jährigen Bestehens gegründet. Zweck dieser selbstständigen und gemeinnützigen Stiftung ist das Betreiben einer Wohnanlage für ältere Mitbürger - Alleinstehende und Lebensgemeinschaften.

Ein Kuratorium und ein Vorstand bilden die Organe der Stiftung. Über die Zusammensetzung der Organe ist die Stiftung eng an die Sparkasse Hannover und die Landeshauptstadt Hannover gebunden.

Die Geschäftsführung obliegt der Stiftungsmanagement der Sparkasse Hannover GmbH. Alle laufenden Geschäfte der Stiftung und die Verwaltung der Wohnanlage erledigt der Prokurist Ulrich Bährens.

Wohnen im Trautenauer Hof

Die Stiftung hat im Gründungsjahr einen Teil der gärtnerischen Anlagen der früheren Heineman-Stiftung erworben. Auf diesem Grundstück (Trautenauer Hof 9 - 14) wurden sechs zweigeschossige Wohngebäude in lockerer Anordnung mit je zehn Seniorenwohnungen geschaffen. Insgesamt stehen 20 Eineinhalbzimmer-Wohnungen (Größe ca. 34 qm) und 40 Zweizimmer-Wohnungen (Größe ca. 47 qm) zur Verfügung.

Jede Wohnung hat eine Loggia. Die Blumenbeete vor den Erdgeschosswohnungen können die Bewohner selbst gestalten. Die Wohnungen sind in ihrer Gestaltung besonders auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten (z.B. altengerechte Dusche).

Die Bewohner versorgen sich selbst, können aber kostenfrei unsere festangestellte Seniorenbegleiterin beispielsweise für Behördengänge, die Organisation von Arztbesuchen und Kontaktgespräche in Anspruch nehmen.

Auf der Grundlage einer Absprache mit dem Heinemanhof besteht dort auch die Möglichkeit vorübergehender Aufnahme von Pflegefällen. In unserer Begegnungsstätte finden regelmäßige eigene Veranstaltungen für unsere Bewohner statt. Sehr angenehm und hilfreich ist die laufende Kooperation in erster Linie mit dem Kommunalen Seniorenservice und der Arbeiterwohlfahrt.

Wohnungsvergabe

Bei der Wohnungsvergabe werden ältere Mitbürger aus der Region Hannover bevorzugt berücksichtigt. Mindestens zwei Drittel der Wohnungen müssen aufgrund der gemeinnützigen Zweckbestimmung der Stiftung an Personen vermietet werden, die aufgrund ihrer Vermögens- oder Einkommenslage bzw. ihres Alters nicht imstande sind, sich anderweitig eine altersgerechte Wohnung anzumieten. Diesem Personenkreis gewährt die Stiftung einen besonders günstigen Mietsatz.

In ruhiger Lage leben

Alterswohnung-Stiftung