Was wir fördern

Die SHannoverStiftung fördert ausschließlich im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover. Gefördert werden Projekte und Initiativen gemeinnütziger Vereine und Institutionen in folgenden Bereichen:

  • Soziales (insbesondere Jugendpflege, Jugend- und Altenfürsorge)
  • Wissenschaft
  • Kultur
  • Umwelt und Naturschutz
  • Landschaftspflege
  • Sport
  • Erziehung
  • Volks- und Berufsbildung
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Verbraucher- und Schuldnerberatung
  • Mildtätigkeit
  • Kirche

Unterstützt werden Projekte von hoher Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit, deren Inhalte gut dargestellt und professionell umgesetzt werden können.

Wann wir fördern

Die Gremien der SHannoverStiftung entscheiden zweimal im Jahr, im Frühsommer und im Herbst/Winter über Fördergelder. Anträge müssen frühzeitig, mindestens aber acht Wochen vor einer Sitzung, postalisch eingereicht werden. Vor einer Antragstellung bitten wir Sie, uns anzurufen und Rücksprache zur Förderfähigkeit Ihre Vorhabens zu nehmen. Wir beraten Sie gerne!

Der Antrag sollte aussagekräftige Informationen über das geplante Projekt und dessen Ziele beinhalten. Ein Kosten- und Finanzierungsplan und weitergehende Informationen zum Antragsteller und dessen Arbeit sind ebenfalls wichtige Bestandteile des Antrags. Im Kosten- und Finanzierungsplan müssen weitere angefragte Förderer und die Höhe des vom Antragsteller eingebrachten Eigenanteils ausgewiesen werden. Beiliegende Anschreiben sollten im Original unterzeichnet sein. Bitte senden Sie Förderanträge nicht unangekündigt per Mail zu.

Keine Unterstützung erhalten ...

  • Vorhaben, die nicht in der Landeshauptstadt Hannover stattfinden oder keine Wirkung in der Landeshauptstadt entfalten
  • natürliche oder juristische Personen (Institutionen, Vereine und Verbände), die ihren Sitz nicht im Stadtgebiet haben
  • Einrichtungen, die nicht (mehr) als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht nachweislich im Sinne einer gemeinnützigen Einrichtung tätig sind
  • bereits begonnene oder beendete Maßnahmen
  • Wettbewerbe oder Benefizveranstaltungen anderer Träger
  • Projekte und Institutionen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
  • andere Stiftungen
  • laufende Personal- und Sachkosten außerhalb von Projekten (institutionelle Förderung)
  • kommerziell orientierte Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Projekte, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.