Häufige Fragen

Ich plane mit meinem Nachlass eine Stiftung zu gründen, was ist zu beachten?

Zuerst ist die im Erbrecht vorgegebene Nachlassfolge zu beachten. Sprechen Sie hierzu gern auch die Fachberatung "Testamentsvollstreckung/Stiftungen" der Sparkasse Hannover an (Anja Kersting, T: 0511 / 3000-4824) oder informieren Sie sich im Internet www.sparkasse-hannover.de/vererben-stiften

 An zweiter Stelle steht die Frage nach Höhe des angestrebten Stiftungskapitals unter Berücksichtigung des geplanten Stiftungszweckes. Beides sollte in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Von der Höhe des zur Verfügung stehenden Kapitals hängt auch ab, ob eine rechtlich selbstständige Stiftung angestrebt werden soll oder eher eine treuhänderisch verwaltete Stiftung. 

Was kostet eine Stiftungsbetreuung durch die Stiftungsmanagement GmbH?

Unsere Dienstleistungen orientieren sich an dem tatsächlichen Aufwand und sind daher individuell auszuhandeln. Unsere Mitarbeiter/Innen verfügen über ein umfangreiches Fachwissen, auf das Sie zugreifen können. Zusätzlich gehört die Bereitstellung des gesamten administrativen Apparates wie Büro, IT, Telefon etc. zu unserem Angebot. Durch die Nutzung dieser Synergien bleibt der Verwaltungsaufwand für jede einzelne Stiftung in der Regel unter den Kosten, die die Errichtung einer eigenen Verwaltung ausmachen würde.

Kann ich einen Förderantrag an die Stiftungsmanagement GmbH stellen und Sie entscheiden, welche Stiftung mein Projekt fördern könnte?

Eine Antragstellung kann nur an die jeweilige Stiftung direkt erfolgen. Informieren Sie sich bitte bereits im Vorfeld über die jeweiligen Stiftungsaktivitäten und Förderziele. Nicht alle Stiftungen nehmen Förderanträge entgegen.

Verwalten Sie nur rechtlich selbstständige Stiftungen oder auch Treuhandstiftungen?

Wir verwalten in erster Linie rechtlich selbstständige Stiftungen. Die Verwaltung von Treuhandstiftungen ist jedoch sowohl durch die von uns verwalteten selbstständigen Stiftungen möglich oder aber direkt über unsere Dienstleistungsgesellschaft.