Als gemeinnützige Stiftung fördern wir das Leben in der Stadt Wunstorf aktiv und nachhaltig. Wir unterstützen lokale Sozialprojekte, gestalten öffentliche Räume und stärken das bürgerschaftliche Engagement - damit Initiativen, die das Zusammenleben bereichern, die nötige Unterstützung erhalten. Gemeinsam schaffen wir ein lebendiges, kooperatives Wunstorf.


Unsere Förderbereiche

Beispiele, die wir unterstützen:

  • Jugend- und Altenhilfe - Betreuungs- und Freizeitangebote, Generationenprojekte
  • Kunst und Kultur – Ausstellungen, Konzerte, Theater, kulturelle Veranstaltungen
  • Denkmalschutz und -pflege – Restaurierung, Erhalt historischer Bauten
  • Erziehung und Bildung – Lernprogramme, Workshops, schulische Projekte
  • Umwelt- und Naturschutz – Naturschutz-Initiativen, Nachhaltigkeitsprojekte
  • Wohlfahrtswesen – Sozialdienste, Hilfsangebote für benachteiligte Gruppen
  • Bürgerschaftliches Engagement – Freiwilligenprogramme, gemeinnützige Aktionen
  • Sport – Vereinsförderung, Sportveranstaltungen, inklusiver Sport

Der Zweck Ihres Projekts muss den Förderzielen der Stiftung entsprechen.

Wie Sie Fördermittel beantragen

Erstkontakt

Rufen Sie uns an und schildern Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir beraten Sie gern und prüfen, ob Ihr Projekt in unser Förderprofil passt.

Antrag einreichen

Frist: Bitte reichen Sie Ihren Antrag 6 – 8 Wochen vor der geplanten Fördersitzung im Herbst 2026 ein. Hier finden Sie einen kompakten Leitfaden, der Ihnen bei der Antragstellung hilft.

Unterlagen

Die Dokumente können per E-Mail geschickt werden: stiftungsmanagement@sparkasse-hannover.de. Bitte vermeiden Sie große Anhänge.

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und darauf, gemeinsam Wunstorf noch lebenswerter zu machen!

Nicht förderfähig

Damit die Mittel gezielt dem Gemeinwohl zugutekommen, können wir keine Fördermittel für die folgenden Vorhaben bereitstellen:

  • Kommerziell ausgerichtete Projekte – insbesondere solche, die primär auf Gewinnerzielung, gewerbliche Nutzung oder Eigenwerbung abzielen.
  • Einzelpersonen – Anträge von Privatpersonen werden nicht berücksichtigt.
  • Personalkosten, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben stehen, sowie allgemeine Betriebskosten (z. B. Miete, Strom).
  • Dauerförderungen – Unsere Zuschüsse sind für zeitlich befristete Projekte vorgesehen, nicht für fortlaufende Finanzierungen.
  • Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen – förderfähig sind nur noch zu planende Projekte.
  • Projekte außerhalb des Stadtgebiets Wunstorf – Die Förderung ist auf das Stadtgebiet beschränkt. 
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts – dazu zählen laufende Personal‑, Verwaltungs‑ und Bauunterhaltungskosten, die per Gesetz der öffentlichen Hand obliegen.

Bitte prüfen Sie Ihr Vorhaben anhand dieser Kriterien, bevor Sie einen Antrag stellen.


Kontakt

Beatrix Wrede
Projektreferentin