- 28. November 2024 (Antragsfrist: 10.10.2024)
- Sommer 2025
Die SHannoverStiftung fördert ausschließlich im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover. Gefördert werden Projekte und Initiativen gemeinnütziger Vereine und Träger in folgenden Bereichen:
- Soziales (insbesondere Jugendpflege, Jugend- und Altenfürsorge)
- Wissenschaft
- Kultur
- Umwelt und Naturschutz
- Landschaftspflege
- Sport
- Erziehung
- Volks- und Berufsbildung
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
- Verbraucher- und Schuldnerberatung
- Mildtätigkeit
- Kirche
Unterstützt werden Projekte von hoher Qualität, Relevanz und Nachhaltigkeit, deren Inhalte gut dargestellt und professionell umgesetzt werden können.
Wann wir fördern
Vor einer Antragstellung bitten wir Sie, uns telefonisch über Ihr Vorhaben zu informieren und Rücksprache zu nehmen. Wir beraten Sie gerne!
Der Vorstand der SHannoverStiftung entscheidet zweimal im Jahr - im Sommer und im Winter - über die Ausschüttung von Fördermitteln. Anträge müssen frühzeitig, etwa acht Wochen vor einer Sitzung, bei der SHannoverStiftung eingereicht werden. Die Fristen variieren, bitte erkundigen Sie sich telefonisch.
Der Antrag sollte aussagekräftige Informationen über das geplante Projekt und dessen Ziele beinhalten. Weitergehende Informationen zum Antragsteller und dessen Arbeit bzw. zu den beteiligten Verantwortlichen und dem Projektort sind ebenfalls wichtige Bestandteile des Antrags. Im Kosten- und Finanzierungsplan müssen weitere angefragte Förderer und die Höhe des eingebrachten Eigenanteils ausgewiesen werden. Das notwendige Anschreiben zum Antrag muss im Original (nicht elektronisch) unterzeichnet sein. Alle weiteren Unterlagen können auch per Mail zugeschickt werden. Bitte sehen Sie jedoch von Datei-Anhängen mit großen Datenmengen ab.
Die Höhe der Fördersumme variiert je nach Bedarf und Gesamtfinanzierung eines Projektes. Sie beginnt ab etwa 2.000,- Euro und überschreitet 25.000 Euro bislang selten.
Aktuelle Sitzungstermine
Logo der Stiftung
Keine Unterstützung erhalten ...
- Vorhaben, die nicht in der Landeshauptstadt Hannover stattfinden oder keine Wirkung in der Landeshauptstadt entfalten
- Privatpersonen sowie Einrichtungen, die nicht (mehr) als gemeinnützig anerkannt sind oder nicht nachweislich im Sinne einer gemeinnützigen Einrichtung tätig sind
- natürliche oder juristische Personen (Institutionen, Vereine und Verbände), die ihren Sitz nicht im Stadtgebiet haben
- bereits begonnene oder beendete Maßnahmen
- Wettbewerbe oder Benefizveranstaltungen anderer Träger
- Projekte und Institutionen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
- andere Stiftungen
- laufende Personal- und Sachkosten außerhalb von Projekten (institutionelle Förderung)
- kommerziell orientierte Einrichtungen und Veranstaltungen
- Projekte, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.