Spenden und Zustiftungen sind herzlich willkommen! Informieren Sie sich gerne über die Stiftungszwecke unserer einzelnen Stiftungen und sprechen Sie uns an, falls eine Spende oder Zustiftung für Sie in Betracht kommt.
Ihre Spende wird unmittelbar verwendet, um Projekte der von Ihnen ausgewählten Stiftung zu unterstützen. Je nach Ihren Wünschen kann die Stiftung das Geld für die Projektförderung einsetzen oder für Eigenvorhaben der Stiftung wie Stipendien, Wettbewerbe und ähnliches.
Die Arbeit der Stiftungen fördern Sie nachhaltig durch Zustiftungen in den Vermögensstock. Diese steigern die Erträge aus dem Stiftungskapital und stärken langfristig die Erfüllung der Stiftungszwecke. Zustiftungen können formlos erfolgen oder in Form eines "Namensfonds", der mit dem Namen des Stifters oder der Stifterin verbunden ist. Ein Stifter kann "unter Auflagen" darüber verfügen, für welche Zwecke das Geld verwendet werden soll. Der Förderzweck sollte sich an den satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung orientieren, die die Zustiftung erhalten soll.
Alle von uns verwalteten Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt. Spenden wie auch Zustiftungen sind steuerlich absetzbar.
Mit gutem Beispiel voran
Die S-HannoverStiftung erhielt vor einigen Jahren eine Zustiftung einer älteren Dame in Höhe von 500.000 Euro. Mit den Zinserträgen werden Projekte gefördert, die Seniorenarbeit in den Mittelpunkt stellen. Diese Zustiftung hat es der S-HannoverStiftung ermöglicht, gemeinsam mit mehreren Partnern das erfolgreiche Projekt Gerüchteküche zu entwickeln und umzusetzen.